Nachhaltigkeitsberichterstattung und Compliance sind entscheidende Aspekte für den Betrieb eines Gastgewerbes im heutigen verantwortungsbewussten Markt. Es ist wichtig, über sich entwickelnde Vorschriften und Berichtspflichten im Gastgewerbe auf dem Laufenden zu bleiben. Machen Sie sich mit lokalen, regionalen und nationalen Vorschriften in Bezug auf Nachhaltigkeit, Abfallmanagement, Energieeffizienz und soziale Verantwortung vertraut. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist unerlässlich, um Strafen zu vermeiden und Ihren Ruf als verantwortungsbewusste Betreibende eines Gastgewerbes aufrechtzuerhalten. Machen Sie sich auch mit allgemein anerkannten Rahmenwerken für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vertraut (z. B. der Global Reporting Initiative (GRI), dem Sustainability Accounting Standards Board (SASB) oder den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN SDGs)). Diese Rahmenwerke bieten einen strukturierten Ansatz für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und helfen Ihnen, die relevanten Indikatoren und Kennzahlen für Ihr Gastgewerbe zu ermitteln.
Im November 2022 hat der Rat der EU die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) endgültig verabschiedet. Die CSRD stärkt die bestehenden Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die in der Rechnungslegungsrichtlinie durch die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung von 2014 (NFRD) eingeführt wurden und nicht mehr auf den Übergang der EU zu einer nachhaltigen Wirtschaft zugeschnitten sind. Dies bedeutet, dass Unternehmen bald verpflichtet sein werden, detaillierte Informationen zu Nachhaltigkeitsfragen zu veröffentlichen. Dies wird die Rechenschaftspflicht eines Unternehmens erhöhen, abweichende Nachhaltigkeitsstandards verhindern und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft erleichtern. In der Praxis müssen Unternehmen darüber berichten, wie sich ihr Geschäftsmodell auf ihre Nachhaltigkeit auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren (wie Klimawandel oder Menschenrechtsfragen) ihre Aktivitäten beeinflussen. Dies wird InvestorInnen und andere Interessengruppen besser in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen in Nachhaltigkeitsfragen zu treffen. Die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten für alle großen Unternehmen und für alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen mit Ausnahme börsennotierter Kleinstunternehmen. Die Vorschriften gelten auch für börsennotierte KMU, wobei deren besondere Merkmale berücksichtigt werden. Für börsennotierte KMU besteht während einer Übergangszeit die Möglichkeit eines Opt-outs, das sie bis 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausnimmt.
